Flächenpooling zum Bau von Windenergieanlagen der Gemeinde Hünstetten

Spätestens seit dem Bürgerentscheid vom 12. März 2023, bei dem sich 76 Prozent der Bürger:innen für den Bau von Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde Hünstetten ausgesprochen haben, kann mit den Planungen eines Windparks auf dem Gemeindegebiet begonnen werden. Hierfür stehen gemäß des Teilregionalplans Erneuerbare Energien Südhessen zwei ausgewiesene Windvorranggebiete innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Kommune zur Verfügung.

Die Flächen innerhalb der Windvorranggebiete sind größtenteils in kommunaler Hand, jedoch gibt es auch einige Flächen, die privaten Eigentümer:innen gehören. Mit einem Verfahren zum sogenannten Flächenpooling möchte die Gemeinde Hünstetten sicherstellen, dass allen privaten und öffentlichen Eigentümer:innen der betroffenen Flächen die Möglichkeit gegeben wird, an den späteren Pachteinnahmen des Windparks finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair über alle Eigentümer:innen verteilt und der soziale Frieden in den Kommunen gewahrt.

Die Gemeinde Hünstetten tritt hierbei als Organisatorin eines gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet, also kein Projektentwickler oder Investor. Das gemeinsame Ziel ist es, die Akzeptanz vor Ort zu fördern und die Wertschöpfung innerhalb der kommunalen Gemeinschaft zu sichern.

Auf dieser Webseite finden Sie alle notwendigen Informationen zum Flächenpooling in Hünstetten. Die vertraglichen Dokumente stehen Ihnen passwortgeschützt zum Download zur Verfügung. Das Passwort erhalten Sie mit der Einladung zur Informationsveranstaltung.

Die Infoveranstaltungen für Flächeneigentümer:innen fanden am 13. Juli und 20. September 2023 im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Trinitatis, Panroder Straße 5, 65510 Hünstetten statt. Die gezeigten Präsentationen stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung.


Bitte beachten Sie, dass die Präsentationen geschützt sind. Sie finden das Passwort in der Einladung.

Sammlung der Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling:

Die Pooling-Vereinbarung kann vom 25. September bis zum 31. Oktober 2023 im Rathaus Hünstetten, Im Lagersboden 5, 65510 persönlich unterzeichnet werden. Nach Voranmeldung bei der Zentrale können Sie im Raum 13 bei Frau Diana Sochor die Pooling-Vereinbarung unterzeichnen. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.

Bitte beachten Sie die folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Bitte verwenden Sie bei einem MacBook die Browser Chrome oder Firefox, da die Dokumente sonst möglicherweise nicht geöffnet werden können. Es ist zudem nicht möglich, die passwortgeschützten Dokumente über iOS, also iPads und iPhones, zu öffnen.


Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümer:innen. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Pooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümer:innen verläuft.

Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen
  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.

Das Flächenpooling-Gebiet von Hünstetten

Das Pooling-Gebiet umfasst zwei Vorrangflächen für Windenergie auf der Gemarkung von Hünstetten. Eine Fläche (VRG 2-372) liegt zwischen Wallbach und Görsroth, die andere (VRG 2-388c) zwischen Strinz-Trinitatis und Niederlibbach. Der Lageplan zeigt die betroffenen Vorranggebiete in rot. Die Angaben entsprechen dem Regionalplan Südhessen.

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:

Diese Dokumente gelten als Anlagen der Flächenpooling-Vereinbarung und des Pachtvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.

Regionalplan Windkraftanlagen in Südhessen

Diese nachfolgende Karte gibt einen Überblick über alle von der Regionalversammlung Südhessen und vom Regionalverband FrankfurtRheinMain ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Planungsregion Südhessen. Die in Hünstetten geplanten Gebiete haben die Nummern VRG 2-372 und VRG 2-388c. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie hier auf die Übersichtskarte

 

Der Zeitplan

Das ist bisher geschehen

Seit Anfang 2022 sind die Stadt Idstein und die Gemeinde Hünstetten in Austausch über die Planung eines möglichen Windparks auf den interkommunalen Flächen. Beide Kommunen haben hierfür ein gemeinsames Projektiererauswahlverfahren gestartet.
 

Mitte März 2023 fand ein Bürgerentscheid über die Errichtung von Windkraftanlagen auf den gemeindeeigenen Flächen innerhalb der zwei ausgewiesenen Vorranggebiete Hünstettens statt. Der Entscheid fiel positiv aus, 76 % der Bürger:innen haben für den Bau von Windenergieanlagen auf kommunalen Flächen gestimmt.

13. Juli 2023

Erste Flächeneigentümerversammlung – Vorstellung und Diskussion zum Flächenpooling
Auf dieser ersten Flächeneigentümerversammlung hat endura kommunal den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Die Veranstaltung fand am Donnerstag, den 13. Juli 2023, im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Trinitatis, Panroder Straße, 65510 Hünstetten, ab 18:30 Uhr statt. Auch Vertreter:innen der Gemeinde standen für Fragen zur Verfügung.

20. September 2023

Zweite Flächeneigentümerversammlung – Rückschau Flächenpooling und Erläuterung der Poolingvereinbarung
Auf der 2. Flächeneigentümerversammlung haben Mitarbeiter von endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner (Rechtsberatung) eine ausführliche Erläuterung der vertraglichen Dokumente zum Flächenpooling und der weiteren Schritte gegeben sowie aufgekommene Fragen beantwortet. Auch der Bürgermeister Herr Kraus und der Klimaschutzmanager Herr Ernst standen für Fragen zur Verfügung.

Ab 25. September 2023

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Pooling-Vereinbarung kann persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert. Wie Sie die Pooling-Vereinbarung unterzeichnen können, finden Sie hier

Bis 31. Oktober 2023

Deadline für die Unterschrift zum Flächenpooling
Bis zu diesem Termin wird es möglich sein, sich am Flächenpooling zu beteiligen und somit von Pachteinnahmen beim Bau eines Windparks zu profitieren. Flächen die nicht Teil des Flächenpoolings sind, können nicht für den Bau des Windparks genutzt werden, profitieren allerdings auch nicht finanziell davon.

Mitte November 2023

Auswahlgespräche mit Projektierern
Eine Auswahlkommission bestehend aus gewählten Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein und der Gemeindevertretung Hünstetten führen Bietergespräche mit zuvor über einen Auswahlprozess identifizierten Projektieren zur Entwicklung des Windparks durch.

Mitte Dezember 2023

Finale Vergabeentscheidung
Auf Empfehlung der Auswahlkommission entscheiden sich die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein und die Gemeindevertretung Hünstetten für die Zusammenarbeit mit einem konkreten Projektierer. Dieser Projektierer wird den Windpark in den Kommunen Idstein und Hünstetten in den kommenden Jahren entwickeln.

Ab Mitte Dezember 2023

Nach der erfolgreichen Auswahl eines Projektierers schließt dieser einzelne Pachtverträge mit den beteiligten Flächeneigentümer:innen ab
Grundlage sind die in der Poolingvereinbarung getroffenen Rahmenbedingungen. Die Poolinggemeinschaft wird aufgelöst.


Die Vertragsgrundlagen

Die Vereinbarung zum Flächenpooling

Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Flächeneigentümer:innen. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Flächeneigentümer:innen, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Gemeinde Hünstetten ist Grundstückseigentümerin und wird damit ebenfalls Partnerin in der Flächenpooling-Gemeinschaft.

Hinweis: Da es sich um zwei unterschiedliche Vorranggebiete handelt, die im späteren Verfahren ggfs. auch von unterschiedlichen Projektierern entwickelt werden, ist es notwendig auch zwei unterschiedliche Flächenpooling-Gemeinschaften aufzusetzen – je eine für das VRG 2-388c und das VRG 2-372. Aus rechtlichen Gründen ist also jeweils eine separate Pooling-Vereinbarung für jedes Vorranggebiet abzuschließen. Aus diesem Grund finden Sie hier die jeweilige Pooling-Vereinbarung. Inhaltlich sind beide Vereinbarungen gleich und unterscheiden sich nicht. Bitte stellen Sie sicher, zu welchem Vorranggebiet ihr Grundstück gehört.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümer:innen
  • Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler

Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?

Prüfen Sie das PDF im Anhang gründlich. Wählen Sie dasjenige PDF, welches Ihr Grundstück zum entsprechenden Windvorranggebiet zurodnet. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der Informationsveranstaltungen/Sprechstunden stellen.

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (VRG_2-388c)

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (VRG_2-372)

Eine rechtsgültige Unterschrift ist ab Ende September 2023 zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus von Hünstetten möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.

Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft wird Ende Oktober 2023 abgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur zweiten Flächeneigentümer-Versammlung am 20. September 2023.

Bei Erbengemeinschaften benötigen wir entweder die Anwesenheit aller berechtigten Erben oder eine Vollmacht aller Erben, die auf den Unterschreibenden ausgestellt ist. Sollten Sie im Auftrag einer anderen Person unterschreiben, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht. Hierfür können Sie folgende Vorlage verwenden:

Vorlage Vollmacht (PDF)

Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren

endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.

Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.