Die Vereinbarung zum Flächenpooling
Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Flächeneigentümer:innen. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Flächeneigentümer:innen, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Gemeinde Hünstetten ist Grundstückseigentümerin und wird damit ebenfalls Partnerin in der Flächenpooling-Gemeinschaft.
Hinweis: Da es sich um zwei unterschiedliche Vorranggebiete handelt, die im späteren Verfahren ggfs. auch von unterschiedlichen Projektierern entwickelt werden, ist es notwendig auch zwei unterschiedliche Flächenpooling-Gemeinschaften aufzusetzen – je eine für das VRG 2-388c und das VRG 2-372. Aus rechtlichen Gründen ist also jeweils eine separate Pooling-Vereinbarung für jedes Vorranggebiet abzuschließen. Aus diesem Grund finden Sie hier die jeweilige Pooling-Vereinbarung. Inhaltlich sind beide Vereinbarungen gleich und unterscheiden sich nicht. Bitte stellen Sie sicher, zu welchem Vorranggebiet ihr Grundstück gehört.
Die wichtigsten Inhalte:
- Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümer:innen
- Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler
Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?
Prüfen Sie das PDF im Anhang gründlich. Wählen Sie dasjenige PDF, welches Ihr Grundstück zum entsprechenden Windvorranggebiet zurodnet. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der Informationsveranstaltungen/Sprechstunden stellen.
Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (VRG_2-388c)
Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (VRG_2-372)
Eine rechtsgültige Unterschrift ist ab Ende September 2023 zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus von Hünstetten möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft wird Ende Oktober 2023 abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur zweiten Flächeneigentümer-Versammlung am 20. September 2023.
Bei Erbengemeinschaften benötigen wir entweder die Anwesenheit aller berechtigten Erben oder eine Vollmacht aller Erben, die auf den Unterschreibenden ausgestellt ist. Sollten Sie im Auftrag einer anderen Person unterschreiben, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht. Hierfür können Sie folgende Vorlage verwenden:
Vorlage Vollmacht (PDF)