Der Gemeinderat hat sich intensiv zu Steuerungsmöglichkeiten der Kommune informiert und sich für das Pacht-Pooling ausgesprochen. Dabei hat er sich die Unterstützung durch die Windkümmerer Unterfranken sichern können.
Auf der Gemarkung des Markts Randersacker gibt es Pläne für die Ausweisung eines Windvorranggebiets. Die von der Regierung Unterfranken bzw. vom Regionalen Planungsverband Würzburg ausgewiesenen Flächen liegen innerhalb der Gemarkungsgrenzen von Randersacker, Theilheim sowie Gerbrunn.
Ein Verfahren zum Flächenpooling soll sicherstellen, dass allen Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Flächen die Möglichkeit gegeben wird, an den späteren Pachteinnahmen finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair verteilt, und der soziale Frieden in der Kommune bleibt gewahrt. Die Kommune tritt als Organisator eines gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. Hinter endura kommunal steht ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet, also kein Projektentwickler oder Investor für Windenergie. Ziel des Flächenpooling ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling, insbesondere zu den Flächeneigentümerversammlungen. Die vertraglichen Dokumente stehen ab sofort zur Verfügung.
1. Flächeneigentümerversammlung am 11. Januar 2024
Die dazugehörige Präsentation können Sie hier herunterladen.
2. Flächeneigentümerversammlung am 18. April 2024
Die dazugehörige Präsentation können Sie hier herunterladen.
Das Prinzip Flächenpooling
Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Flächenpooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern verläuft.
Solche Rahmenbedingungen können sein:
- Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern
- Minimalabstände zu Wohnbebauungen
- Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb
Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.
Das Flächenpooling-Gebiet
Das Pooling-Gebiet liegt auf den Gemarkungen der Kommunen Randersacker, Theilheim und Gerbrunn, rund um das bestehende Windvorbehaltsgebiet WK44.
Sobald die Flächenausweisung in die Offenlage geht, wird eine Karte zur Verfügung gestellt.
Regionalplan Windkraftanlagen in Unterfranken
Diese Karte gibt einen Überblick über alle durch den Regionalen Planungsverband Würzburg der Regierung Unterfranken ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region Würzburg. Das im Markt Randersacker geplante Gebiet grenzt an das Windvorbehaltsgebiet mit der Nummer WK44. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie hier:
zur Karte des regionalen Planungsverbands Unterfranken
Der Zeitplan
1. Flächeneigentümerversammlung
Neben einer ausführlichen Erläuterung des Flächenpoolings standen die Windkümmerer ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde für Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmenden haben sich mit großer Mehrheit für ein Flächenpooling ausgesprochen. Auch der Gemeinderat aus Markt Randersacker hat sich für die Beauftragung und Durchführung eines Flächenpoolings entschieden.
2. Flächeneigentümerversammlung
Diskussion zum Regionalplan, Flächenpooling und zum interkommunalen Vorgehen
Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling bis zum 21. Juni 2024
Die Flächenpooling-Vereinbarung kann persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Flächenpooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.
Die Vertragsgrundlagen
Die Vereinbarung zum Flächenpooling
Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer, sich an diese Spielregeln zu halten. Markt Randersacker ist ebenfalls Grundstückseigentümer und wird damit auch Partner in der Flächenpooling-Gemeinschaft.
Die wichtigsten Inhalte:
- Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümerinnen und Eigentümern
- Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler
Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?
Die Pooling-Vereinbarung steht Ihnen hier zur Verfügung.
Download der Vereinbarung zum Flächenpooling
Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort haben Sie per Brief erhalten bzw. bekommen es von der Verwaltung Randersacker. Sie können im Rathaus eine rechtsgültige Unterschrift unter dem dort vorbereiteten Dokument tätigen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Die Bildung der Flächenpooling-Gemeinschaft wird zum Herbst 2024 abgeschlossen.
Bitte beachten Sie:
Bei Erbengemeinschaften benötigen wir entweder die Anwesenheit aller berechtigten Erben oder eine Vollmacht aller Erben, die auf den Unterschreibenden ausgestellt ist. Sollten Sie im Auftrag einer anderen Person unterschreiben, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht. Hierfür können Sie folgende Word-Vorlage verwenden:
Der Muster-Pachtvertrag
Das Einverständnis zum Pachtvertrag („Nutzungsvertrag") gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings.
Allgemeine Struktur des Pachtvertrags:
- Gleichlautend für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.
Der Markt Randersacker wird ein Interessenbekundungsverfahren im Auftrag der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern durchführen. Gesucht wird der Projektwickler, der die Rahmenbedingungen der Eigentümerinnen und Eigentümer und der Kommunen zum Bau eines solchen Windparks am besten erfüllt.
Wann wird der Pachtvertrag unterzeichnet?
Der Pachtvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.
Download des Eckpunktepapiers – Nutzungsvertrag (PDF, 3 Seiten)
Der Pachtvertrag wird im Verlauf von Vertragsverhandlungen festgelegt. Die Inhalte der Poolingvereinbarung werden in den Pachtvertrag übernommen und sind Voraussetzung dafür, dass der Projektentwickler einen Windpark im erweiterten Windvorranggebiet WK44 errichten darf.
Bitte beachten Sie:
Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort haben Sie per Brief erhalten bzw. bekommen es von der Verwaltung Randersacker.
Haben Sie Fragen rund um Flächenpooling, Abläufe und Verträge?
In unserem FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Flächenpooling.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Dirk Vetter
Projektleiter
E-Mail: dirk.vetter@endura-kommunal.de
Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren
endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.
Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.