Nach dem Dußlinger Gemeinderatsbeschluss vom 16. Mai 2024 soll in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken Tübingen ein Windpark auf dem Windvorranggebiet TÜ-01 entstehen, welches durch den Regionalverband Neckar-Alb ausgewiesen wurde. Die vom Regionalverband Neckar-Alb ausgewiesenen Flächen liegen sowohl auf Tübinger als auch auf Dußlinger Gemarkung.
Die Gemeinde Dußlingen möchte sicherstellen, dass auch alle privaten Eigentümer:innen innerhalb der ausgewiesenen Windvorrangflächen von dem geplanten Windpark profitieren. Dies soll durch ein sogenanntes kommunales Flächenpooling gewährleistet werden, dass allen Eigentümer:innen der betroffenen Flächen die Möglichkeit gibt, an den späteren Pachteinnahmen des Windparks finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair verteilt, und der soziale Frieden in der Kommune bleibt gewahrt.
Die Gemeinde Dußlingen tritt als Organisator dieses gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. Die endura kommunal GmbH ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Endura kommunal ist KEIN Projektentwickler oder Investor für Windenergie. Ziel des Flächenpooling ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorranggebiet.