Flächenpooling für das Windvorranggebiet TÜ-01

Gemeinde Dußlingen

Das Projekt auf einen Blick

Um die Energiewende voranzutreiben, weisen die Regionalverbände potenzielle Gebiete für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen aus. Auf den Gemarkungen von Tübingen und Dußlingen hat der Regionalverband Neckar-Alb ein solches Gebiet ausgewiesen. Mit einem Flächenpooling-Verfahren sichert die Gemeinde Dußlingen die faire Verteilung der Pachteinnahmen und den sozialen Frieden.

Wir von endura kommunal begleiten Sie, die beteiligten Kommunen und Flächeneigentümer:innen, bei diesem Prozess. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energie- und Mobilitätsprojekten begleitet. Auf dieser Webseite informieren wir Sie über alle aktuellen Themen. Alle wichtigen Dokumente finden Sie im Download-Bereich am Ende dieser Seite.

Aktuelles

Die zweite Flächeneigentümerversammlung fand am 14. Oktober 2024 statt. Hier wurden umfassende Informationen zum Flächenpooling und zur Pooling-Vereinbarung präsentiert. Die Teilnahme am Flächenpooling ist bis Ende November 2024 möglich.

Informationen zum Windvorranggebiet

Das Pooling-Gebiet umfasst die Windvorrangfläche TÜ-01 auf der Gemarkung der Gemeinde Dußlingen. Die Flächen auf der Gemarkung der Stadt Tübingen sind NICHT Teil des kommunalen Flächenpoolings der Gemeinde Dußlingen. Die Angaben entsprechen dem Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb (Entwurf 2023). Das Windvorranggebiet finden Sie auf Seite 31. Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand des Lageplans.

Lageplan (PDF, 1 Seite)

zum Teilregionalplan Windenergie


Zeitplan

16. Mai 2024

Gemeinderatsbeschluss

Die Gemeinde Dußlingen beschließt die Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken Tübingen beim Bau eines Windparks. Zusätzlich beschließt die Gemeinde, dass private Flächeneigentümer:innen innerhalb des TÜ-01 über ein kommunales Flächenpooling ebenfalls vom zukünftigen Windpark profitieren sollen. 

27. Juni 2024

1. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und die Kommunen klären Flächeneigentümer:innen über das Prinzip des Flächenpoolings auf. 

07. Okt. 2024

2. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner erläutern den Prozess für das Flächenpooling sowie die vertraglichen Dokumente.

ab 14. Okt. 2024

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Flächeneigentümer:innen können die Pooling-Vereinbarung unterzeichnen.

bis Ende November 2024

Frist für die Unterschrift zum Flächenpooling
Bis zu diesem Termin können Sie sich am Flächenpooling beteiligen.


Ihre Dokumente zum Herunterladen

1. Flächeneigentümerversammlung vom 27. Juni 2024

Download Präsentation endura kommunal

2. Flächeneigentümerversammlung vom 07. Oktober 2024Download Präsentation endura kommunal

Download Präsentation Regionalverband Neckar-Alb

Download Präsentation Sterr-Kölln & Partner

Download Präsentation Stadtwerke Tübingen

 

Alle Dateien sind durch ein Passwort geschützt. Sie finden das Passwort im Einladungsschreiben.

2. Flächeneigentümerversammlung vom 07. Oktober 2024Download Präsentation endura kommunal

Download Präsentation Regionalverband Neckar-Alb

Download Präsentation Sterr-Kölln & Partner

Download Präsentation Stadtwerke Tübingen

 

Vollmacht für die Pooling-Vereinbarung

Mit dieser Vollmacht erklären Ihre Flächen-Miteigentümer:innen ihr Einverständnis zur Pooling-Vereinbarung. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert. 

Download Vollmacht für die Pooling-Vereinbarung

Pooling-Vereinbarung

Download Pooling-Vereinbarung

Wichtige Fragen und Antworten zum Flächenpooling

  • Was ist ein Flächenpooling?
    • Das Flächenpooling ist ein Verfahren, um Windenergieanlagen im Interesse der Kommune und der Flächeneigentümer:innen zu realisieren.
    • In einer sogenannten Flächenpooling-Vereinbarung werden gemeinsam Rahmenbedingungen festgelegt, um einen künftigen Windenergieanlagen-Betrieb nach dem Willen der Flächeneigentümer und der Kommune ablaufen zu lassen.
    • Solche Rahmenbedingungen können sein:
      • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen
      • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
      • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb
    • Aus vielen Einzelflächen wird eine Flächenpooling-Gemeinschaft, um die Wertschöpfung gerecht zu verteilen und den sozialen Frieden zu erhalten.
  • Ich habe bereits einen Vertrag mit einem Projektentwickler. Was nun?

    Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob der mit diesem Projektierer bestehende Vertrag kündbar ist. Wer bereits einen Vertrag unterschrieben hat, sollte das seiner Kommune oder endura kommunal unbedingt mitteilen. Wir beraten Sie gerne. 

  • Wie geht es nach der Unterzeichnung der Pooling-Vereinbarung weiter?
    1. Ihre Kommune wird ein Interessenbekundungsverfahren im Auftrag der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer durchführen. Dabei wird der Projektwickler für Windenergie gesucht, der die Rahmenbedingungen der Flächeneigentümer und der Kommunen für den Bau eines solchen Windparks am besten erfüllt. Mit allen Flächeneigentümern werden gleichlautende Pachtverträge geschlossen. Dieses Verfahren wird rund 6 Monate in Anspruch nehmen.
    2. Anschließend  folgen die Genehmigung, die Finanzierung und der Bau des Windparks (rund 3 bis 4 Jahre).
    3. Üblicherweise können Sie mit den ersten Pachterträgen zum Ende des ersten Betriebsjahrs rechnen. 
  • Wann wird der Pachtvertrag unterzeichnet?

    Der Pachtvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

  • Wo finde ich weitere Informationen zum Flächenpooling?

    Ausführliche Fragen und Antworten zum Flächenpooling-Verfahren finden Sie hier: FAQ Flächenpooling

Ihre Ansprechpartner:innen

Jan Friedrich, Projektleiter

Senior Berater

jan.friedrich@endura-kommunal.de

Gemeinde Dußlingen

07072/9299-0

rathaus@dusslingen.de

Zu den Öffnungszeiten

Ihre Partner im Flächenpooling-Verfahren

endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Wir begleiten Städte und Gemeinden bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten. Wir vertreten die Interessen von Kommunen und Flächeneigentümer:innen. Das Flächenpooling setzen wir mit Sterr-Kölln & Partner um. 

Sterr-Kölln & Partner berät seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.

Ihre Kommune koordiniert das Flächenpooling und vertritt die Interessen der Flächeneigentümer:innen. Dort sind alle Kompetenzen zentral gebündelt, sodass Ihre Kommune optimal zwischen den Flächeneigentümer:innen, weiteren beteiligten Kommunen und Projektentwicklern vermitteln kann.