Flächenpooling für das Windvorranggebiet TÜ-01

Gemeinde Dußlingen

Nach dem Dußlinger Gemeinderatsbeschluss vom 16. Mai 2024 soll in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken Tübingen ein Windpark auf dem Windvorranggebiet TÜ-01 entstehen, welches durch den Regionalverband Neckar-Alb ausgewiesen wurde. Die vom Regionalverband Neckar-Alb ausgewiesenen Flächen liegen sowohl auf Tübinger als auch auf Dußlinger Gemarkung. 

Die Gemeinde Dußlingen möchte sicherstellen, dass auch alle privaten Eigentümer:innen innerhalb der ausgewiesenen Windvorrangflächen von dem geplanten Windpark profitieren. Dies soll durch ein sogenanntes kommunales Flächenpooling gewährleistet werden, dass allen Eigentümer:innen der betroffenen Flächen die Möglichkeit gibt, an den späteren Pachteinnahmen des Windparks finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair verteilt, und der soziale Frieden in der Kommune bleibt gewahrt. 

Die Gemeinde Dußlingen tritt als Organisator dieses gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. Die endura kommunal GmbH ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Endura kommunal ist KEIN Projektentwickler oder Investor für Windenergie. Ziel des Flächenpooling ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorranggebiet.

 

Die erste Flächeneigentümerversammlung fand am 27. Juni 2024 statt. Aktuell ist die zweite Flächeneigentümerversammlung für den 07. Oktober 2024 vorgesehen. Genauere Informationen zu Uhrzeit und Ort der Veranstaltung werden rechtzeitig auf dieser Seite angepasst und nochmal in einem separaten Einladungsschreiben übermittelt. 

Die gezeigten Präsentationen stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung.

1. Flächeneigentümerversammlung vom 27. Juni 2024

Vortrag von Jan Friedrich und Falk Schünemann, endura kommunal

Download Präsentation 1. Flächeneigentümerversammlung
 


Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Pooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern verläuft.

Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern
  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.

Das Windvorranggebiet TÜ-01

Das Pooling-Gebiet umfasst das Windvorrangfläche TÜ-01 auf der Gemarkung der Gemeinde Dußlingen. Die Flächen auf der Gemarkung Tübingen sind NICHT Teil des kommunalen Flächenpoolings der Gemeinde Dußlingen. Die Angaben entsprechen dem Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb (Entwurf 2023). 

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand des folgenden Dokuments:

Lageplan (PDF, 1 Seite)

Regionalplan Neckar-Alb - Teilregionalplan Windenergie (Entwurf 2023)

Dieses Dokument gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Neckar-Alb ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Das auf den Gemarkungen Tübingen und Dußlingen geplante Windvorranggebiet hat die Kennzeichnung TÜ-01 (Seite 31). Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie  hier:

zur Karte des regionalen Planungsverband Neckar-Alb

 

Der Zeitplan

16. Mai 2024

Gemeinderatsbeschluss

Die Gemeinde Dußlingen beschließt die Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken Tübingen beim Bau eines Windparks auf der Windvorrangfläche TÜ-01 und stellt hierfür ihre gemeindeeigenen Flächen zur Verfügung. Zusätzlich beschließt die Gemeinde, dass private Flächeneigentümer:innen innerhalb des TÜ-01 über ein kommunales Flächenpooling ebenfalls vom zukünftigen Windpark profitieren sollen. 

27. Juni 2024

1. Flächeneigentümerversammlung
Bei der ersten Flächeneigentümerversammlung werden die privaten Flächeneigentümer:innen über das Prinzip des Flächenpooling aufgeklärt. 

07. Oktober 2024

2. Flächeneigentümerversammlung
Auf der zweiten Flächeneigentümerversammlung wird insbesondere das rechtliche Vertragswerk zur Teilnahme am Flächenpooling erläutert.

Ab Oktober 2024

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Pooling-Vereinbarung kann persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.

Bis Ende Dezember 2024

Deadline für die Unterschrift zum Flächenpooling
Bis zu diesem Termin wird es möglich sein, sich am Flächenpooling zu beteiligen und somit von Pachteinnahmen beim Bau eines Windparks zu profitieren. Flächen, die nicht Teil des Flächenpools sind, können nicht für den Bau des Windparks genutzt werden, profitieren allerdings auch nicht finanziell davon.


Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren

endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.

Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.