Windräder am Wald

Flächenpooling für das Windvorranggebiet TÜ-01

Gemeinde Dußlingen

Das Projekt auf einen Blick

Um die Energiewende voranzutreiben, weisen die Regionalverbände potenzielle Gebiete für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen aus. Auf den Gemarkungen von Tübingen und Dußlingen hat der Regionalverband Neckar-Alb ein solches Gebiet ausgewiesen. Mit einem Flächenpooling-Verfahren sichert die Gemeinde Dußlingen die faire Verteilung der Pachteinnahmen und den sozialen Frieden.

Wir von endura kommunal begleiten Sie, die betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer sowie die beteiligten Kommunen, bei diesem Prozess. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten begleitet. Auf dieser Webseite informieren wir Sie über alle aktuellen Themen. Alle Dokumente finden Sie im Download-Bereich.

Aktuelles

Die Frist für die Unterschrift der Pooling-Vereinbarung wurde aufgrund diverser Rückfragen bis zum 13. Dezember 2024 verlängert. Zudem hat die Gemeinde Dußlingen eine einseitige Erklärung zur Erläuterung von Inhalten aus der Pooling-Vereinbarung verfasst. Download Erklärung zur Pooling-Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei)

Informationen zum Windvorranggebiet

Das Pooling-Gebiet umfasst die Windvorrangfläche TÜ-01 auf der Gemarkung der Gemeinde Dußlingen. Die Flächen auf der Gemarkung der Stadt Tübingen sind NICHT Teil des kommunalen Flächenpoolings der Gemeinde Dußlingen. Die Angaben entsprechen dem Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb (Entwurf 2023). Das Windvorranggebiet finden Sie auf Seite 31. Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks beziehungsweise Ihrer Flurstücke anhand des Lageplans.

Lageplan (PNG, nicht barrierefrei)

zum Teilregionalplan Windenergie (PDF, möglicherweise nicht barrierefrei)


Zeitplan

16. Mai 2024

Gemeinderatsbeschluss

Die Gemeinde Dußlingen beschließt die Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken Tübingen beim Bau eines Windparks. Die Gemeinde beschließt, dass private Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer innerhalb des TÜ-01 ebenfalls vom zukünftigen Windpark profitieren sollen. Dies geschieht mit einem kommunalen Flächenpooling.

27. Juni 2024

1. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und die Kommunen klären Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer über das Prinzip des Flächenpoolings auf. 

07. Okt. 2024

2. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner erläutern den Prozess für das Flächenpooling sowie die vertraglichen Dokumente.

ab 14. Okt. 2024

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer können die Pooling-Vereinbarung unterzeichnen.

bis 13. Dez. 2024

Frist für die Unterschrift zum Flächenpooling
Aufgrund der Klärung diverser Rückfragen bezüglich der Pooling-Vereinbarung wurde die Frist für die Unterschrift der Pooling-Vereinbarung bis zum 13. Dezember 2024 verlängert.


Ihre Dokumente zum Herunterladen

Alle Dateien sind durch ein Passwort geschützt. Sie finden das Passwort im Einladungsschreiben.

 

1. Flächeneigentümerversammlung vom 27. Juni 2024

Präsentation endura kommunal (PDF, nicht barrierefrei)

2. Flächeneigentümerversammlung vom 07. Oktober Präsentation endura kommunal (PDF, nicht barrierefrei)

Präsentation Regionalverband Neckar-Alb (PDF, nicht barrierefrei)

Präsentation Sterr-Kölln & Partner (PDF, nicht barrierefrei)

Präsentation Stadtwerke Tübingen (PDF, nicht barrierefrei)

Vollmacht für die Pooling-Vereinbarung

Mit dieser Vollmacht erklären Ihre Flächen-Miteigentümerinnen und -eigentümer ihr Einverständnis zur Pooling-Vereinbarung. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert. 

Vollmacht für die Pooling-Vereinbarung (Word, nicht barrierefrei)

Pooling-Vereinbarung

Pooling-Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei)

 

Einseitige Erklärung der Gemeinde Dußlingen 

zur Erläuterung von Inhalten aus der Pooling-Vereinbarung

Erklärung zur Pooling-Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen zu Planung, Betrieb und Rückbau von Windenergieanlagen

Im endura Ratgeber haben unsere Expertinnen und Experten häufige Fragen und wichtige Hintergrundinformationen aus ihren Fachgebieten zusammengefasst. Darin informieren wir Sie auch neutral und unabhängig über die Planung, den Betrieb und den Rückbau von Windenergieanlagen:

 

Startseite endura Ratgeber

Entscheidungshilfe für Flächeneigentümer

Fragen und Antworten zum Flächenpooling

Ihre Ansprechpartner:innen

Jan Friedrich, endura kommunal, Senior Berater
jan.friedrich@endura-kommunal.de
 

Gemeinde Dußlingen
07072/9299-0
rathaus@dusslingen.de
Zu den Öffnungszeiten

Ihre Partner im Flächenpooling-Verfahren

endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Wir begleiten Städte und Gemeinden bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten. Wir vertreten die Interessen von Kommunen sowie Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Das Flächenpooling setzen wir mit Sterr-Kölln & Partner um. 

Sterr-Kölln & Partner berät seit über 25 Jahren Projektentwickler, Investoren, Kommunen, Stadtwerke und Banken im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.

Ihre Kommune koordiniert das Flächenpooling und vertritt die Interessen der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Dort sind alle Kompetenzen zentral gebündelt, sodass Ihre Kommune optimal zwischen den Flächeneigentümern, weiteren beteiligten Kommunen und Projektentwicklern vermitteln kann.