Die Gemeinderäte von Engelsberg und Oberneukrichen haben sich in einer Klausur intensiv dem Thema Windenergie gewidmet und sich für ein kommunales Flächenpooling ausgesprochen.
In Bayern führen die politischen Rahmenbedingungen dazu, dass die bisher geltende so genannte „10H-Regelung“ für Windvorranggebiete überarbeitet wurde. Das bedeutet, dass ab 2023 die Errichtung von Windenergieanlagen auf bereits ausgewiesenen Vorranggebieten möglich sein wird, ohne dass die betroffene Kommune Einfluss auf Standort, Anzahl oder Mindestabstände nehmen könnte. Das Windvorranggebiet VRG 19 (Eiglwald) liegt innerhalb der Gemarkungsgrenzen von Engelsberg (LK Traunstein) und Oberneukirchen (LK Mühldorf am Inn).
Die beiden Landkreise Mühldorf und Traunstein, sowie die Gemeinden Engelsberg und Oberneukirchen möchten das Heft des Handelns selbst in der Hand halten und dafür sorgen, dass möglichst viel der Wertschöpfung aus einem solchen Windpark vor Ort in den betroffenen Kommunen und der Region bleibt. Aus diesem Grund organisieren sie ein so genanntes kommunales Flächenpooling. Beim kommunalen Flächenpooling schließen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen ausgewiesenen Windenergie-Flächen zusammen, um unter Federführung der Verwaltungen Gestaltungsspielräume zu erhöhen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu sichern. Außerdem soll vermieden werden, dass am Ende wenige Flächeneigentümer die gesamte Pacht bekommen und Viele nichts. Stattdessen sorgt ein kommunales Flächenpooling dafür, dass alle bereitwilligen Eigentümer Pachterlöse erhalten, auch dann, wenn auf ihrem Grundstück keine Windenergieanlage gebaut wird. So soll der Dorf- und Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleiben und die Wertschöpfung fair auf Alle verteilt werden.
Deshalb wurde interkommunal und in enger Abstimmung zwischen den beiden Landkreisen beschlossen, dass die Service GmbH des Landkreises Traunstein, die Chiemgau GmbH mit Sitz in Traunstein, dieses Projekt federführend weiterentwickeln wird und deshalb auch Vertragspartner für die zu schließenden Pachtverträge ist.
Der Prozess zum kommunalen Flächenpooling wird von der endura kommunal GmbH professionell begleitet. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorranggebiet VRG 19 Eiglwald im Landkreis Traunstein.
Hinweis: Letzte Frist für die Abgabe der Absichtserklärung am 25.08.2023. Auf dieser Homepage finden Sie weiterhin die bisher benötigten Informationen.
Es fanden zwei Infoveranstaltungen für Flächeneigentümerinnen und Eigentümer am 03. und 04. April sowie am 24. und 25. Juli beim Holzmannwirt in Oberneukirchen und beim Wirt z' Engelsberg in Engelsberg statt.
Die gezeigten Präsentationen stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Präsentationen passwortgeschützt sind. Sie finden das Passwort in Ihrem Schreiben zur Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung.
- Erste Flächeneigentümer-Versammlung (April 2023)
Vortrag von Rolf Pfeifer, endura kommunal:
Download: Präsentation "Erste Flächeneigentümer-Versammlung"
- Zweite Flächeneigentümer-Versammlung (Juli 2023)
Vortrag Franziska Benz, Sterr-Kölln & Partner
Download: Präsentation "Rechtliche Grundlagen"
Vortrag Rolf Pfeifer, endura kommunal:
Download Präsentation "Energiewirtschaft und Flächenpooling"
Vortrag Christoph Kellner, Chiemgau GmbH
Download Präsentation "Wirtschaftliche Herausforderungen"
- Aktuelle Fragen und Antworten der Flächeneigentümer zum Projekt Eiglwald - Allgemeines, Planung, Wirtschaftlichkeit, Flächen- und Grundstückseigentümer, Verträglichkeit, Emissionen, Sicherheit
Download "Windkraft im Eiglwald - Fragen und Antworten"
Das Prinzip Flächenpooling
Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der Chiemgau GmbH und möglichst allen betroffenen Flächeneigentümern. Diese Rahmenbedingungen werden im Pachtvertrag gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümer verläuft.
Solche Rahmenbedingungen können sein:
- Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer
- Mindestabstände zu Wohnbebauungen
- Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen, die Landkreise und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb
Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.
Geplante Bürgerbeteiligung
Es ist vorgesehen, die Bürgerschaft am Windpark finanziell zu beteiligen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber noch nicht bestimmt werden, welches Modell und welche Ausgestaltung die Bürgerbeteiligung annehmen kann. Dazu benötigt es notwendige Daten, wie etwa die Anzahl möglicher Windenergieanlagen oder der Einspeisetarif, welche momentan noch nicht bekannt sind. Zu gegebener Zeit (voraussichtlich in ca. anderthalb Jahren) wird die Öffentlichkeit über mögliche Bürgerbeteiligungsmodelle informiert.
Das Flächenpooling-Gebiet von Engelsberg und Oberneukirchen (Eiglwald, VRG 19)
Das Pooling-Gebiet liegt auf dem Gebiet von Engelsberg und Oberneukirchen, zwischen den Ortschaften Oberneukirchen, Engelsberg und Taufkirchen. Der Lageplan zeigt das betroffene Vorranggebiet in Rot.
Das Pooling-Gebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der äußeren roten Umrandung!
Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:
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Lageplan (PDF, 1 Seite)
- Liste der betroffenen Flurstücke (PDF)
Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der schriftlichen Einladung zur zweiten Flächeneigentümer-Versammlung am 24./25. Juli 2023.
Diese Dokumente gelten als Anlagen des Nutzungsvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.
Regionalplan Windkraftanlagen in Südostoberbayern
Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Südostoberbayern ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Das in Engelsberg und Oberneukirchen geplante Gebiet hat die Nummer VRG 19. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie hier
Der Zeitplan
1. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung erläuterte endura kommunal den Prozess für das Flächenpooling ausführlich und hat Fragen beantwortet. Auch Vertreter der Gemeinden standen für Fragen zur Verfügung.
2. Flächeneigentümerversammlung
Auf der 2. Flächeneigentümerversammlung haben Mitarbeiter von endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner (Rechtsberatung) den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Auch die Bürgermeisterin Frau Meier (Oberneukirchen) und Herr Lackner (Engelsberg) standen für Fragen zur Verfügung.
Letzte Frist für die Abgabe der Absichtserklärung
In diesem Zeitraum haben die Flächeneigentümer die Möglichkeit auf dem Rathaus ihrer jeweiligen Gemeinde den Pachtvertrag zu unterzeichnen und so am kommunalen Flächenpooling teilzunehmen. Es müssen jeweils zwei Pachtvertragsexemplare unterschrieben werden. Zur Identifikation Ihrer Person bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Vertragsgrundlagen
Der Nutzungsvertrag
Der Pacht-Nutzungsvertrag beschreibt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Vertragspartner ist die oben genannte Chiemgau GmbH, die Service GmbH des Landkreises Traunstein. Der Vertrag enthält die „Spielregeln" des Flächenpoolings, die auch auf den Flächeneigentümer-Versammlungen vorgestellt werden. Mit der Unterschrift verpflichtet sich jeder Grundstückseigentümer, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Gemeinden Oberneukirchen und Engelsberg sind ebenfalls Grundstückseigentümerinnen und werden damit ebenfalls Partnerinnen in der Flächenpooling-Gemeinschaft.
Die wichtigsten Inhalte:
- Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümerinnen und Eigentümern
- Pachthöhe (Mindestpacht und prozentuale Pacht) in Abhängigkeit von den späteren Ertragserlösen
Allgemeine Struktur des Nutzungsvertrags:
- Gleichlautend für alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Grundlage für das daran anschließende Genehmigungsverfahren und Projektentwicklung des Windparks.
Ergebnisse der zweiten Flächeneigentümer-Versammlung
Die zweite Flächeneigentümer-Versammlung hat gezeigt, dass seitens der Flächeneigentümer noch Forderungen, etwa hinsichtlich einer waldschonenden Bauweise, gestellt werden. Aus diesem Grund befindet sich der aktuelle Pachtvertragsentwurf derzeit in Überarbeitung. Ebenso wird dieser Pachtvertragsentwurf derzeit noch mit dem Bayerischen Bauernverband abgestimmt, um die Interessen der Landwirte angemessen zu berücksichtigen.
Der Muster-Nutzungsvertrag
Das Einverständnis zum Nutzungsvertrag („Pachtvertrag“) gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings.
Allgemeine Struktur des Nutzungsvertrags:
- Gleichlautend für alle Grundstückseigentümer:innen. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
- Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.
Wann wird der Nutzungsvertrag unterzeichnet?
Der Nutzungsvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.
Muster-Nutzungsvertrag
Der Muster-Nutzungsvertrag enthält keine Namen oder Flurstücknummern. Diese werden erst mit dem Vertragsschluss eingetragen.
Das Dokument befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird an dieser Stelle zum Download zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung.
Haben Sie Fragen rund um Flächenpooling, Abläufe und Verträge?
In unserem FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Flächenpooling.
Ihr Ansprechpartner
Björn Teuber
Projektleiter
E-Mail: bjoern.teuber@endura-kommunal.de
Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren
endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.
Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.