Flächenpooling im Windvorranggebiet VRG 19

Gemeinde Engelsberg und Gemeinde Oberneukirchen

Das Projekt auf einen Blick

Um die Energiewende voranzutreiben, weisen die Regionalverbände potenzielle Gebiete für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen aus. Auf den Gemarkungen von Engelsberg und Oberneukirchen hat der Regionalverband Südostoberbayern ein solches Gebiet ausgewiesen. Mit einem Flächenpooling-Verfahren sichern die Kommunen die faire Verteilung der Pachteinnahmen und den sozialen Frieden. 

Wir von endura kommunal begleiten Sie, die beteiligten Kommunen, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer, bei diesem Prozess. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energie- und Mobilitätsprojekten begleitet. Auf dieser Webseite informieren wir Sie über alle aktuellen Themen. Alle Dokumente finden Sie im Download-Bereich am Ende dieser Seite.

Aktuelles

Hinweis: Die Frist für die Abgabe der Absichtserklärung endet am 25.08.2023. Auf dieser Homepage finden Sie weiterhin die bisher benötigten Informationen.

Geplante Bürgerbeteiligung

Es ist vorgesehen, die Bürgerschaft am Windpark finanziell zu beteiligen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber noch nicht bestimmt werden, welches Modell und welche Ausgestaltung die Bürgerbeteiligung annehmen kann. Dazu benötigt es notwendige Daten, wie etwa die Anzahl möglicher Windenergieanlagen oder der Einspeisetarif, welche momentan noch nicht bekannt sind. Zu gegebener Zeit (voraussichtlich in ca. anderthalb Jahren) wird die Öffentlichkeit über mögliche Bürgerbeteiligungsmodelle informiert.

Informationen zum Windvorranggebiet

Das Pooling-Gebiet liegt auf dem Gebiet von Engelsberg und Oberneukirchen, zwischen den Ortschaften Oberneukirchen, Engelsberg und Taufkirchen. Der Lageplan zeigt das betroffene Vorranggebiet in Rot.

Das Pooling-Gebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der äußeren roten Umrandung!

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:

  • Lageplan 

  • Liste der betroffenen Flurstücke
    Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der schriftlichen Einladung zur zweiten Flächeneigentümer-Versammlung am 24./25. Juli 2023. Diese Dokumente gelten als Anlagen des Nutzungsvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.

Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Südostoberbayern ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Das in Engelsberg und Oberneukirchen geplante Gebiet hat die Nummer VRG 19. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie zum Regionalplan Windenergie


Zeitplan

März 2023

Die Gemeinderäte von Engelsberg und Oberneukirchen haben sich in einer Klausur intensiv dem Thema Windenergie gewidmet und sich für ein kommunales Flächenpooling ausgesprochen.

03./04. April 2023

1. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung erläuterte endura kommunal den Prozess für das Flächenpooling ausführlich und hat Fragen beantwortet. Auch Vertreter der Gemeinden standen für Fragen zur Verfügung.

24./25. Juli 2023

2. Flächeneigentümerversammlung
Auf der zweiten Flächeneigentümerversammlung haben Mitarbeitende von endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner (Rechtsberatung) den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Auch Bürgermeisterin Frau Meier (Oberneukirchen) und Bürgermeister Herr Lackner (Engelsberg) standen für Fragen zur Verfügung.

25. August 2023

Frist für die Abgabe der Absichtserklärung
Bis zu diesem Termin haben die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer die Möglichkeit, auf dem Rathaus ihrer jeweiligen Gemeinde den Pachtvertrag zu unterzeichnen und so am kommunalen Flächenpooling teilzunehmen. Es müssen jeweils zwei Pachtvertragsexemplare unterschrieben werden. Zur Identifikation Ihrer Person bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.


Ihre Dokumente zum Herunterladen

Alle Dateien sind durch ein Passwort geschützt. Sie finden das Passwort im Einladungsschreiben zur zweiten Flächeneigentümerversammlung.

1. Flächeneigentümer-Versammlung (April 2023)
Download Präsentation

2. Flächeneigentümer-Versammlung (Juli 2023)
Download Präsentation "Rechtliche Grundlagen"
Download Präsentation "Energiewirtschaft und Flächenpooling"
Download Präsentation "Wirtschaftliche Herausforderungen"

Aktuelle Fragen und Antworten der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer zum Projekt Eiglwald - Allgemeines, Planung, Wirtschaftlichkeit, Flächen- und Grundstückseigentümer, Verträglichkeit, Emissionen, Sicherheit
Download "Windkraft im Eiglwald - Fragen und Antworten"

Muster-Nutzungsvertrag
Der Muster-Nutzungsvertrag enthält keine Namen oder Flurstücknummern. Diese werden erst mit dem Vertragsschluss eingetragen. Das Dokument befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird an dieser Stelle zum Download zur Verfügung stehen.

Wichtige Fragen und Antworten zum Flächenpooling

  • Was ist ein Flächenpooling?
    • Das Flächenpooling ist ein Verfahren, um Windenergieanlagen im Interesse der Kommune und der Flächeneigentümer:innen zu realisieren.
    • In einer sogenannten Flächenpooling-Vereinbarung werden gemeinsam Rahmenbedingungen festgelegt, um einen künftigen Windenergieanlagen-Betrieb nach dem Willen der Flächeneigentümer und der Kommune ablaufen zu lassen.
    • Solche Rahmenbedingungen können sein:
      • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen
      • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
      • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb
    • Aus vielen Einzelflächen wird eine Flächenpooling-Gemeinschaft, um die Wertschöpfung gerecht zu verteilen und den sozialen Frieden zu erhalten.
  • Ich habe bereits einen Vertrag mit einem Projektentwickler. Was nun?

    Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob der mit diesem Projektierer bestehende Vertrag kündbar ist. Wer bereits einen Vertrag unterschrieben hat, sollte das seiner Kommune oder endura kommunal unbedingt mitteilen. Wir beraten Sie gerne. 

  • Wann wird der Nutzungsvertrag unterzeichnet?

    Der Nutzungsvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

  • Wo finde ich weitere Informationen zum Flächenpooling?

    Ausführliche Fragen und Antworten zum Flächenpooling-Verfahren finden Sie hier: FAQ Flächenpooling

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Björn Teuber, Projektleiter

Berater

bjoern.teuber@endura-kommunal.de 

Ihre Partner im Flächenpooling-Verfahren

endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Wir begleiten Städte und Gemeinden bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten. Wir vertreten die Interessen von Kommunen sowie Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Das Flächenpooling setzen wir mit Sterr-Kölln & Partner um. 

Sterr-Kölln & Partner berät seit über 25 Jahren Projektentwickler, Investoren, Kommunen, Stadtwerke und Banken im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.

Ihre Kommune koordiniert das Flächenpooling und vertritt die Interessen der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Dort sind alle Kompetenzen zentral gebündelt, sodass Ihre Kommune optimal zwischen den Flächeneigentümern, weiteren beteiligten Kommunen und Projektentwicklern vermitteln kann.