Die Gemeinderäte von Rimpar haben sich in einer Klausur intensiv dem Thema Windenergie gewidmet und sich für ein kommunales Flächenpooling ausgesprochen.
Die bisher geltende sog. „10H-Regelung“ für Windvorranggebiete wurde überarbeitet. Seit November 2022 ist die Errichtung von Windenergieanlagen auf bereits ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten möglich, ohne dass die betroffene Kommune Einfluss auf Standort, Anzahl oder Mindestabstände nehmen könnte.
Der Regionalplan des Regionalen Planungsverbands Würzburg weist auf der Gemarkung der Gemeinde Rimpar das Windvorbehaltsgebiet WK 35 aus. Das WK 35 liegt innerhalb der Gemeindegrenzen von Rimpar, zwischen den Ortschaften Rimpar und Güntersleben.
Die Gemeinde hat beschlossen, den Ausbau der Windenergie selbst zu steuern und ein "Flächenpooling" zu organisieren. Bei einem kommunalen Flächenpooling schließen sich die Eigentümer und Eigentümerinnen der ausgewiesenen Windenergie-Fläche zusammen. Unter Leitung de Kommune können sie so Gestaltungsspielräume erhöhen, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sichern und die Wertschöpfung fair verteilen.
Der Prozess zum kommunalen Flächenpooling wird von der endura kommunal GmbH begleitet. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten unterstützt.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorranggebiet WK 35. Die vertraglichen Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Die erste Flächeneigentümer-Versammlung fand am 17. Juni in der Alten Knabenschule in Rimpar statt.
Die zweite Flächeneigentümer-Versammlung findet am 31. Juli in der Alten Knabenschule (Hofstraße 3, Rimpar) statt.
Bitte beachten Sie, dass die Präsentationen durch ein Passwort geschützt sind. Das Passwort haben Sie per Post erhalten.
1. Infoveranstaltung am 17. Juni 2024
Vortrag von Rolf Pfeifer, endura kommunal, und Hanna Büttner, ifok (freiberufliche Moderatorin)
Download Präsentation 1. Flächeneigentümerversammlung
2. Infoveranstaltung am 31. Juli 2024
Vortrag von Rolf Pfeifer, endura kommunal, und Franziska Benz, Sterr-Kölln & Partner
Das Prinzip Flächenpooling
Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Die Rahmenbedingungen werden in einer Pooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern verläuft.
Solche Rahmenbedingungen können sein:
- Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern
- Minimalabstände zu Wohnbebauungen
- Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb
Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.
Das Flächenpooling-Gebiet WK35 von Rimpar
Das Flächenpooling-Gebiet liegt auf dem Gebiet von Rimpar, zwischen den Ortschaften Rimpar und Güntersleben. Der Lageplan zeigt das betroffene Vorranggebiet in Rot. Die Angaben entsprechen dem des Regionalen Planungsverbands Würzburg, mit einem zusätzlichen Puffer von 100 m um die Gebietsgrenzen herum. Dieser Puffer ist aus technischen Gründen notwendig.
Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:
Liste der betroffenen Flurstücke in Rimpar (PDF)
Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Bitte beachten sie: Diese Datei ist passwortgeschützt. Das Passwort haben Sie per Post erhalten.
Diese Dokumente gelten als Anlagen der Flächenpooling-Vereinbarung und des Pachtvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.
Regionalplan Windkraftanlagen in Unterfranken
Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Unterfranken ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Das in Rimpar geplante Gebiet hat die Nummer WK 35. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie auf die
Der Zeitplan
1. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung hat endura kommunal den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Auch der erste Bürgermeister Herr Weidner stand zur Verfügung.
2. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung haben endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner (Rechtsberatung) den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Auch der erste Bürgermeister Herr Weidner stand zur Verfügung.
Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Pooling-Vereinbarung kann im Rathaus persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.
Die Vertragsgrundlagen
Die Vereinbarung zum Flächenpooling
Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Gemeinde RImpar ist ebenfalls Flächeneigentümerin und wird damit ebenfalls Partnerin in der Flächenpooling-Gemeinschaft.
Die wichtigsten Inhalte:
- Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümerinnen und Eigentümern
- Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler
Prüfen Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling gründlich. Sammeln Sie gerne Rückfragen und Unklarheiten. Sie können diese im Rahmen der Informationsveranstaltung stellen.
Bitte beachten Sie:
Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort haben Sie per Post erhalten.
Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?
Eine rechtsgültige Unterschrift vor Ort in der Gemeinde Rimpar ist ab dem 05. August 2024 zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Bei Erbengemeinschaften benötigen wir entweder die Anwesenheit aller berechtigten Erben oder eine Vollmacht aller Erben, die auf den Unterschreibenden ausgestellt ist. Sollten Sie im Auftrag einer anderen Person unterschreiben, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht. Hierfür können Sie folgende Vorlage verwenden:
Der Nutzungs- oder Pachtvertrag: Das Eckpunktepapier
Den Nutzungsvertrag („Pachtvertrag“) schließen die Flächeneigentümer und -eigentümerinnen erst in einem späteren Projektstadium mit dem Projektentwickler. Das Einverständnis zum Nutzungsvertrag gehört aber von Beginn an zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings.
Nach Beendingung des Flächenpoolings wird der Projektierer ausgewählt, mit dem ein einheitlicher Nutzungsvertrag (=Pachtvertrag) geschlossen wird. Die wichtigen Bestimmungen dieses Pachtvertrages, haben wir im Eckpunktepapier zum Nutzungsvertrag (PDF, 3 Seiten) zusammengefasst. Dieses ist Bestandteil der Vertragsverhandlungen mit dem ausgewählten Projektierer.
Aus rechtlichen Gründen ist das Eckpunktepapier passwortgeschützt. Das Passwort haben Sie per Post erhalten.
Wann wird der Nutzungsvertrag unterzeichnet?
Der Nutzungsvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.
Der Nutzungsvertrag ist für alle gleich
Alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer erhalten einen gleichlautenden Vertrag. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt.
Wichtige Informationen zu Altverträgen mit Projektierern
Wie sind Ihre Handlungsoptionen, wenn bereits ein Vertrag mit einem Projektierer besteht? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
Informationen zur Kündigung von Altverträgen (PDF)
Mustervorlage für ein Kündigungsschreiben von Altverträgen (PDF)
Bitte beachten Sie: Beide Dokumente sind passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in den Einladungsschreiben.
Haben Sie Fragen rund um Flächenpooling, Abläufe und Verträge?
In unserem FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Flächenpooling.
Ihr Ansprechpartner
Björn Teuber
Berater
E-Mail: björn.teuber@endura-kommunal.de
Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren
endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.
Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.