1. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und die Gemeinden klären Flächeneigentümerinnen und -eigentümer über das Prinzip des Flächenpoolings auf.
Um die Energiewende voranzutreiben, weisen die Regionalverbände potenzielle Gebiete für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen aus. Auf den Gemarkungen der Gemeinde Schopfloch und der Stadt Dornstetten hat der Regionalverband Nordschwarzwald solche Gebiete vorgesehen. Die Kommunen beschäftigen sich proaktiv mit der Windenergie, weil Windparks Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben sowie hohe Pacht- oder Betriebserlöse ermöglichen. Mit einem kommunalen Flächenpooling sichern die Kommunen die faire Verteilung der Pachteinnahmen und den sozialen Frieden.
Wir von endura kommunal begleiten Sie, die betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer sowie die beteiligten Kommunen, bei diesem Prozess. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten begleitet. Auf dieser Webseite informieren wir Sie über alle aktuellen Themen. Alle Dokumente finden Sie im Download-Bereich. Dort finden Sie auch den Umweltbericht zur laufenden Teilfortschreibung Windenergie. Dieser enthält einen Flächensteckbrief des potenziellen Windvorranggebietes WF8.
Dies ist eine interaktive Karte. Bewegen Sie Ihren Mauszeiger über die Karte, um sich die einzelnen Flurstücksnummern anzeigen zu lassen.
Das potenzielle Windvorranggebiet hat die Bezeichnung WF8 und besteht aus zwei Teilflächen. Die nördliche Teilfläche befindet sich vollständig auf Gemarkung der Stadt Dornstetten. Die südliche Teilfläche befindet sich auf der Grenze zwischen Schopfloch und Dornstetten.
Das Pooling-Gebiet umfasst die genannten Flächen inklusive eines Abstandspuffers von 100 Metern. Die Angaben entsprechen dem Entwurf für die Neufassung des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbandes Nordschwarzwald (Stand 01/2024).
1. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und die Gemeinden klären Flächeneigentümerinnen und -eigentümer über das Prinzip des Flächenpoolings auf.
2. Flächeneigentümerversammlung
endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner erläutern ausführlich die vertraglichen Dokumente zum Flächenpooling und die weiteren Schritte.
Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer können die Pooling-Vereinbarung unterzeichnen.
Frist für die Unterschrift zum Flächenpooling
Bis zu diesem Termin können Sie sich am Flächenpooling beteiligen.
1. Flächeneigentümerversammlung am 22. Mai 2025
Präsentation (PDF, nicht barrierefrei)
Umweltbericht des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald, inklusive Steckbriefe der geplanten Windvorranggebiete (Gebiet WF8 findet sich auf Seite 44)
Umweltbericht (PDF, möglicherweise nicht barrierefrei)
Im endura Ratgeber haben unsere Expertinnen und Experten häufige Fragen und wichtige Hintergrundinformationen aus ihren Fachgebieten zusammengefasst. Darin informieren wir Sie auch neutral und unabhängig über die Planung, den Betrieb und den Rückbau von Windenergieanlagen:
Jan Friedrich, endura kommunal, Senior Berater
jan.friedrich@endura-kommunal.de
Lukas Hermes, endura kommunal, Berater
lukas.hermes@endura-kommunal.de
Bürgermeisteramt Schopfloch
Marktplatz 2
72296 Schopfloch
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Wir begleiten Städte und Gemeinden bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten. Wir vertreten die Interessen von Kommunen sowie Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Das Flächenpooling setzen wir mit Sterr-Kölln & Partner um.
Sterr-Kölln & Partner berät seit über 25 Jahren Projektentwickler, Investoren, Kommunen, Stadtwerke und Banken im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.
Ihre Kommunen koordinieren das Flächenpooling und vertreten die Interessen der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Dort sind alle Kompetenzen zentral gebündelt, sodass Ihre Kommunen optimal zwischen den Flächeneigentümern, weiteren beteiligten Kommunen und Projektentwicklern vermitteln können.