Flächenpooling für das Windvorranggebiet WK 13

Gemeinde Waigolshausen und Gemeinde Bergrheinfeld

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In Bayern führen die politischen Rahmenbedingungen dazu, dass die bisher geltende so genannte „10H-Regelung“ für Windvorranggebiete überarbeitet wurde. Das bedeutet, dass ab 2023 die Errichtung von Windenergieanlagen auf bereits ausgewiesenen Vorranggebieten möglich sein wird, ohne dass die betroffene Kommune Einfluss auf Standort, Anzahl oder Mindestabstände nehmen könnte.

Das vom Regionalverband Unterfranken ausgewiesene Windvorranggebiet WK 13 liegt innerhalb der Gemeindegrenzen von Waigolshausen und Bergrheinfeld, zwischen den Ortschaften Waigolshausen, Hergolshausen, Garstadt und Ettleben. Waigolshausen und Bergrheinfeld möchten das Heft des Handelns selbst in der Hand halten und organisieren ein so genanntes Flächenpooling. Beim kommunalen Flächenpooling schließen sich die Eigentümer:innen der betroffenen ausgewiesenen Windenergie-Flächen zusammen, um unter Federführung der Kommunen Gestaltungsspielräume zu erhöhen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu sichern. So wird die Wertschöpfung fair verteilt, und der soziale Frieden in den Kommunen bleibt gewahrt.

Der Prozess zum kommunalen Flächenpooling wird von der endura kommunal GmbH professionell begleitet. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorranggebiet WK 13. Die vertraglichen Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Das Pooling wurde zum 31.08.2023 abgeschlossen. Auf dieser Homepage finden Sie weiterhin die bisher benötigten Informationen.

Die Infoveranstaltungen für Flächeneigentümer:innen fanden am 14. März und 24. April 2023 im Freizeitzentrum Waigolshausen, Jahnstr. 101, 97534 Waigolshausen statt. Die gezeigten Präsentationen stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Präsentationen geschützt sind. Sie finden das Passwort in der Einladung.


Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümer:innen. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Pooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümer:innen verläuft.

Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen
  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.

Das Flächenpooling-Gebiet von Waigolshausen und Bergrheinfeld

Das Flächenpooling-Gebiet liegt auf dem Gebiet von Waigolshausen und Bergrheinfeld, zwischen den Ortschaften Waigolshausen, Hergolshausen, Garstadt und Ettleben (Markt Werneck). Der Lageplan zeigt das betroffene Vorranggebiet in Rot. Die Angaben entsprechen dem Regionalplan der Regierung Unterfranken, mit einem zusätzlichen Puffer von 100 m um die Gebietsgrenzen herum. Dieser Puffer ist aus technischen Gründen notwendig und umfasst zusätzlich auch einige Grundstücke des Marktes Werneck.

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:

  • Lageplan (PDF)

  • Liste der betroffenen Flurstücke (PDF)
    Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der schriftlichen Einladung zur Informationsveranstaltung am 14. März 2023.

Diese Dokumente gelten als Anlagen der Flächenpooling-Vereinbarung und des Nutzungsvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.

Regionalplan Windkraftanlagen in Unterfranken

Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Unterfranken ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Das in Waigolshausen und Bergrheinfeld geplante Gebiet hat die Nummer WK 13. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie auf die Übersichtskarte der Regierung Unterfranken.

 

Der Zeitplan

September 2022

Die Gemeinderäte von Waigolshausen und Bergrheinfeld haben sich in einer Klausur intensiv dem Thema Windenergie gewidmet und sich für ein kommunales Flächenpooling ausgesprochen.

14. März 2023

1. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung hat endura kommunal den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Auch die Bürgermeister Herr Zeißner und Herr Werner standen für Fragen zur Verfügung.

24. April 2023

2. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung hat endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner (Rechtsberatung) den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet. Auch die Bürgermeister Herr Zeißner und Herr Werner standen für Fragen zur Verfügung.

15. Mai bis 31. August 2023

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Pooling-Vereinbarung kann im Rathaus persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.

31. August 2023

Letzte Frist für die Teilnahme am Flächenpooling


Die Vertragsgrundlagen

Die Vereinbarung zum Flächenpooling

Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümer:innen. Sie enthält die „Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Grundstückseigentümer:innen, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Gemeinden Waigolshausen und Bergrheinfeld sind ebenfalls Grundstückseigentümerinnen und werden damit ebenfalls Partnerinnen in der Flächenpooling-Gemeinschaft.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümer:innen
  • Bedingungen für den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit einem Projektentwickler

Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?

Prüfen Sie das zum Download verfügbare PDF gründlich. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der zweiten Informationsveranstaltung/Sprechstunden stellen.

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (PDF, 10 Seiten)

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung.

Eine rechtsgültige Unterschrift vor Ort in den jeweiligen Gemeinden ist ab dem 15. Mai 2023 zu den regulären Öffnungszeiten in den Rathäusern von Bergrheinfeld und Waigolshausen möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.

Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft wurde zum 31.08.2023 abgeschlossen.

Bei Erbengemeinschaften benötigen wir entweder die Anwesenheit aller berechtigten Erben oder eine Vollmacht aller Erben, die auf den Unterschreibenden ausgestellt ist. Sollten Sie im Auftrag einer anderen Person unterschreiben, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht. Hierfür können Sie folgende Vorlage verwenden:

Vorlage Vollmacht (PDF)

Der Muster-Nutzungsvertrag
Das Einverständnis zum Nutzungsvertrag („Pachtvertrag“) gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings. 

Allgemeine Struktur des Nutzungsvertrags: 

  • Gleichlautend für alle Grundstückseigentümer:innen. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.

Wann wird der Nutzungsvertrag unterzeichnet?
Der Nutzungsvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

Muster-Nutzungsvertrag
Der Muster-Nutzungsvertrag enthält keine Namen, Pachtsummen oder Flurstücknummern. Diese werden erst mit dem Vertragsschluss eingetragen.

Download des Muster-Pachtvertrags (PDF, 18 Seiten)

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung.

Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren

endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.

Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.