Flächenpooling für das Windvorbehaltsgebiet WK55

Gemeinde Geldersheim und Euerbach

In den Gemeinden Geldersheim und Euerbach gibt es Pläne für einen Windpark. Das vom Regionalen Planungsverband Main-Rhön ausgewiesene Windvorbehaltsgebiet WK55 liegt innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Kommunen.

Ein Verfahren zum Flächenpooling soll sicherstellen, dass allen Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Flächen die Möglichkeit gegeben wird, an den späteren Pachteinnahmen finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair verteilt, und der soziale Frieden in der Kommune bleibt gewahrt. 

Die beiden Gemeinden Geldersheim und Euerbach treten als Organisatoren eines gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. Hinter endura kommunal steht ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet, also kein Projektentwickler oder Investor für Windenergie. Ziel des Flächenpooling ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorbehaltsgebiet, insbesondere zum Beitritt zur Pacht-Gemeinschaft. Die vertraglichen Dokumente stehen Ihnen passwortgeschützt zum Download zur Verfügung. Das Passwort haben Sie mit der Einladung zur 2. Infoveranstaltung erhalten.

 

Die 2. Infoveranstaltung fand am 17. Juli 2024 in der Sporthalle Euerbach statt. Hier wurden umfassende Informationen zum Flächenpooling und zur Pooling-Vereinbarung präsentiert. Die Teilnahme am Flächenpooling ist zwischen 1. August 2024 und 11. Oktober 2024 möglich.

Die gezeigten Präsentationen sowie eine Beispielrechnung für die Pachtverteilung stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Präsentationen geschützt sind. Sie finden das Passwort in der Einladung.

Download Präsentation "Erste Flächeneigentümerversammlung" (24.4.2024)

Download Präsentation "Zweite Flächeneigentümerversammlung" (17.6.2024)

Download Beispielrechnung


Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpooling ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümerinnen. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Pooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Gemeinden Geldersheim und Euerbach und der Flächeneigentümerinnen und -eigentümern verläuft.

Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümerinnen und -eigentümern
  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern. 

Das Flächenpooling-Gebiet WK55 bei Geldersheim und Euerbach

Das Pooling-Gebiet umfasst das Windvorbehaltsgebiet WK55 auf den Gemarkungen der Gemeinden Geldersheim und Euerbach mitsamt einem 100 m-Puffer. Die Fläche grenzt an den Markt Werneck und liegt zwischen den Ortschaften Euerbach, Geldersheim, Egenhausen, Brebersdorf und Sommersdorf. Der Lageplan zeigt das betroffene Vorbehaltsgebiet sowie die Pufferflächen. Die Angaben entsprechen dem Regionalplan der Regierung Unterfranken.

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand des Lageplans (PDF, 1 Seite).

Dieses Dokument gilt als Anlage der Flächenpooling-Vereinbarung und des Pachtvertrags und wird bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.

Regionalplan Windkraftanlagen in Unterfranken

Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Unterfranken ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region Main-Rhön. Das in den Gemeinden Geldersheim und Euerbach geplante Gebiet hat die Kennzeichnung WK55. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie hier auf die Übersichtskarte.

 

Der Zeitplan

Projektbeginn

Im Jahr 2023 hat die Gemeinde Geldersheim begonnen, sich proaktiv mit Thema Windenergie auseinandersetzen. Hierbei wurde die Gemeinde durch die Windkümmerer Unterfranken unterstützt. Ziel dieses Programms ist die Beratung der Kommunen zur eigenständigen Steuerung der Windenergie in Bayern. Die Windkümmerer sind vom bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ins Leben gerufen worden und werden von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) koordiniert. 

24.04.2024

1. Flächeneigentümer-Versammlung
Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Euerbach hat Geldersheim eine erste Flächeneigentümer-Versammlung durchgeführt. Neben einer ausführlichen Erläuterung des Flächenpoolings standen die Windkümmerer ebenso wie Vertreter der beiden Gemeinden für Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmenden haben sich mit großer Mehrheit für ein Flächenpooling ausgesprochen. Auch die gewählten Gremien in Geldersheim und Euerbach haben sich für die Beauftragung und Durchführung eines Flächenpoolings entschieden.

17.07.2024

2. Flächeneigentümer-Versammlung
Auf der 2. Flächeneigentümer-Versammlung werden Mitarbeiter von endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner (Rechtsberatung) den Prozess für das Flächenpooling sowie die vertraglichen Dokumente ausführlich erläutern. Alle weiteren Schritte werden vorgestellt, und es wird ausreichend Raum gegeben, um aufkommende Fragen zu beantworten. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden werden teilnehmen und für Fragen zur Verfügung stehen.

ab 01.08.2024

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Pooling-Vereinbarung kann persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.

bis 11.10.2024

Deadline für die Unterschrift zum Flächenpooling
Bis zu diesem Termin wird es möglich sein, sich am Flächenpooling zu beteiligen und somit von Pachteinnahmen beim Bau eines Windparks zu profitieren. Flächen die nicht Teil des Flächenpools sind, können nicht für den Bau des Windparks genutzt werden, profitieren allerdings auch nicht finanziell davon.


Die Vertragsgrundlagen

Die Vereinbarung zum Flächenpooling

Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Sie enthält die „Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer, sich an diese Spielregeln zu halten. Die beiden Gemeinden werden ebenfalls Partner in der Flächenpooling-Gemeinschaft.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümerinnen und Eigentümern
  • Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler

Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?

Prüfen Sie das PDF im Anhang gründlich. Sammeln Sie gerne Rückfragen und Unklarheiten. Sie können diese im Rahmen der Informationsveranstaltung stellen.

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling 

Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft wird voraussichtlich Ende September 2024 abgeschlossen. 

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur zweiten Flächeneigentümer-Versammlung am 16. Juli 2024.

Bei Erbengemeinschaften benötigen wir entweder die Anwesenheit aller berechtigten Erben oder eine Vollmacht aller Erben, die auf den Unterschreibenden ausgestellt ist. Sollten Sie im Auftrag einer anderen Person unterschreiben, benötigen Sie ebenfalls eine Vollmacht. Hierfür können Sie folgende Vorlage verwenden:

Vorlage Vollmacht

Eckpunkte zum späteren Pachtvertrag

Das Einverständnis zum Pachtvertrag („Nutzungsvertrag“) gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings.  

Allgemeine Struktur des Pachtvertrags: 

  • Gleichlautend für alle Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.

Die Gemeinden Geldersheim und Euerbach werden ein Interessenbekundungsverfahren im Auftrag der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer durchführen. Gesucht wird der Projektwickler, der die Rahmenbedingungen der Eigentümerinnen und Eigentümer und der Kommunen zum Bau eines solchen Windparks am besten erfüllt. 

Wann wird der Pachtvertrag unterzeichnet?
Der Pachtvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

Download des Eckpunktepapiers – Nutzungsvertrag (PDF, 3 Seiten)

Der Pachtvertrag wird im Verlauf von Vertragsverhandlungen festgelegt. Die Inhalte der Poolingvereinbarung werden in den Pachtvertrag übernommen und sind Voraussetzung dafür, dass der Projektentwickler einen Windpark im WK55 errichten darf. 

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 16. Juli 2024.

Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren

endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.

Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.