Windräder am Wald

Flächenpooling für die Windvorranggebiete W62-II & W63-II

Stadt Würzburg und Markt Reichenberg

Das Projekt auf einen Blick

Um die Energiewende voranzutreiben, weisen die regionalen Planungsverbände des Freistaates Bayern potenzielle Gebiete für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen aus. Auf den Gemarkungen der Stadt Würzburg und dem Markt Reichenberg hat der regionale Planungsverband Würzburg zwei solcher Gebiete vorgesehen. Mit einem Flächenpooling sichern die beteiligten Kommunen die faire Verteilung der Pacht und den sozialen Frieden.

Wir von endura kommunal begleiten Sie, die betroffenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer sowie die beteiligten Kommunen, bei diesem Prozess. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten begleitet. Auf dieser Webseite informieren wir Sie über alle aktuellen Themen. Alle wichtigen Dokumente finden Sie im Download-Bereich.

Aktuelles

 Ab sofort können Sie hier die Pooling-Vereinbarung unterschreiben:

Kontaktdaten Stadt Würzburg

Rathaus Stadt Würzburg, Umwelt- und Klimareferat, Zimmer 205b, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Ansprechperson: Frau Gabriele Voigt

Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & Mittwoch zusätzlich von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (0931 37-2240)
Hinweis: Im Zeitraum vom 21.04.-27.04. können bei der Stadt Würzburg keine Unterschriften gesammelt werden, da das Vorzimmer in diesem Zeitraum nicht besetzt ist. 

Kontaktdaten Markt Reichenberg

Rathaus Markt Reichenberg, Bauamt, Zimmer 2, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg
Ansprechpersonen: Herr Traut & Herr Adelfinger
 

Öffnungszeiten: Montag – Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr & Donnerstag, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (0931 60061-24).

 

Bitte beachten Sie:

  • Bitte bringen Sie zur Unterschrift Ihren Personalausweis mit.
  • In Erbfällen benötigen Sie entsprechende Nachweise (Erbschein, Testament oder einer Eröffnungsniederschrift) zur Unterschrift.
  • Denken Sie bitte an die Vollmacht für die Pooling-Vereinbarung (siehe Download-Bereich) und eine Ausweiskopie der zu vertretenden Person, falls Sie für eine andere Person die Unterschrift tätigen wollen.

Informationen zu möglichen Pachtzahlungen

Nach der zweiten Flächeneigentümer-Versammlung zum Thema Windenergie in Würzburg und Reichenberg gab es von verschiedenen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern den Wunsch, weitere Informationen zu den möglichen Flächenpachten zu erhalten. Es wurde darum gebeten, konkrete Zahlen zu nennen, wie hoch die Pachtzahlungen für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen könnten.

Um auf diese Anfrage einzugehen, haben wir ein, auf das Pooling-Gebiet in Würzburg und Reichenberg zugeschnittenes, vereinfachtes Berechnungsbeispiel erstellt. Es dient zur Orientierung und beschreibt einen konservativen Pachtansatz. Das Berechnungsbeispiel basiert auf den folgenden Annahmen.

Annahmen für das Berechnungsbeispiel

  • Pooling-Fläche: Die gesamte Fläche des möglichen Pooling-Gebietes beträgt 200 Hektar. Von diesen 200 Hektar wurden insgesamt 80 % der Flächen (also 160 Hektar) durch das Pooling gesichert.

  • Anlagenzahl: Innerhalb des Pooling-Gebietes werden 7 Windenergieanlagen (WEA) errichtet.

  • Pachthöhen: Das Mindestnutzungsentgelt, also die zu erwartende Mindestpacht pro Jahr pro WEA beträgt 100.000 € (also 700.000 € für den gesamten Windpark).

  • Pachtverteilungsschlüssel:

    • 80 % der Pacht wird entsprechend der Größe der Flurstücke auf alle Eigentümer verteilt, die am Pooling teilnehmen.

    • 10 % der Pacht wird zusätzlich auf die Eigentümer verteilt, die Flurstücke innerhalb der Standortflächen der Windenergieanlagen besitzen. Die Standortfläche einer WEA beträgt ca. 0,5 Hektar, bei 7 WEA insgesamt 3,5 Hektar.

    • 10 % der Pacht wird zusätzlich auf die Eigentümer verteilt, auf deren Flurstücken sich baurechtliche Abstandsflächen befinden. Die Fläche für den baurechtlichen Abstand einer WEA beträgt ca. 2,25 Hektar, bei 7 WEA insgesamt 15,75 Hektar.

Die Grafik zeigt ein Rechenbeispiel für Flächenpachten.
Beispielhafte Berechnung möglicher Flächenpachten. Konkretere Zahlen können erst im Rahmen der Auswertungen der Angebote im Interessenbekundungsverfahren ermittelt werden.

Flächeneigentümer 1 besitzt Flächen mit insgesamt 1 Hektar innerhalb des Pooling-Gebietes. Da ein Teil der Flächen durch die Standortfläche (z. B. den Kranausleger) einer Windenergieanlage betroffen ist, erhält dieser Eigentümer für die entsprechende Fläche zusätzliche Pachtzahlungen. Insgesamt würde er oder sie jährlich 12.500 € erhalten, nach 20 Jahren Betrieb also 250.000 €.

Flächeneigentümer 2 hat Flächen mit insgesamt 5 Hektar innerhalb des Pooling-Gebietes, erhält also einen größeren Anteil der "Basispacht", ist aber nicht von den Standortflächen der Windenergieanlagen betroffen und erhält hierfür entsprechend auch keine zusätzlichen Pachten. Er oder sie würde jährlich 17.500 € bekommen, innerhalb von 20 Jahren Betrieb also 350.000 €.

Hinweis

Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Pachtzahlungen sogar noch deutlich höher ausfallen würden als im Berechnungsbeispiel. Insbesondere dann, wenn viel Wind weht, der Windpark viel Strom ins Netz einspeist und dadurch höhere Erträge generiert werden. In der Regel bieten Projektentwickler nämlich neben Mindestnutzungsentgelten auch ertragsabhängige Pachtzahlungen an. Darüber hinaus ist es möglich, dass mehr als sieben Windenergieanlagen innerhalb des Pooling-Gebietes gebaut werden, wodurch wiederum die Gesamtpacht, die über das Pooling-Gebiet verteilt wird, steigen würde.

Informationen zum potenziellen Windvorranggebiet

Die potenziellen Windvorranggebiete W62-II und W63-II bestehen aus je einer Einzelfläche. Das nördliche Windvorranggbiet W62-II „Östlich Reichenberg“ liegt auf den Gemarkungen der Stadt Würzburg und dem Markt Reichenberg. Das südlich liegende Windvorranggebiet W63-II „Nordwestlich Fuchsstadt“ liegt vollständig auf der Gemarkung des Marktes Reichenberg. Das Pooling-Gebiet umfasst die genannten Flächen auf den Gemarkungen der beiden Kommunen. Die Angaben entsprechen dem Entwurf für die Neufassung des Teilregionalplans Windenergie des regionalen Planungsverbandes Würzburg (Stand 03/2025). 

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke mithilfe des Lageplans. In Kürze finden Sie hier auch die Liste der betroffenen Flurstücke. Die Dokumente können Sie mit dem Passwort öffnen, das Sie per Post erhalten haben.

Lageplan öffnen
Liste der betroffenen Flurstücke öffnen


Zeitplan

November 2023

Aufnahme in das Programm der Windkümmerer Unterfranken

Die Stadt Würzburg erhält Unterstützung durch das bayrische Landesprogramm Windkümmerer. Hier wurde die Stadt fachlich beraten und eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Reichenberg in die Wege geleitet.

23. Juli 2024

1. Flächeneigentümerversammlung

Die Windkümmerer Unterfranken und die Kommunen klären Flächeneigentümerinnen und -eigentümer über das Prinzip des Flächenpoolings auf.

07. April 2025

2. Flächeneigentümerversammlung

endura kommunal und Sterr-Kölln & Partner erläutern ausführlich die vertraglichen Dokumente zum Flächenpooling und die weiteren Schritte. 

ab 08. April 2025

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling

Die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer können die Pooling-Vereinbarung unterzeichnen.

18. Juli 2025

Frist für die Unterschrift zum Flächenpooling

Bis zu diesem Termin können Sie sich am Flächenpooling beteiligen.


Ihre Dokumente zum Herunterladen

Bitte beachten Sie: Alle Dateien sind durch ein Passwort geschützt. Sie finden das Passwort im Einladungsschreiben.

 

1. Flächeneigentümerversammlung vom 23. Juli 2024
Präsentation endura kommunal (PDF, nicht barrierefrei)

 

2. Flächeneigentümerversammlung vom 07. April 2025

Präsentation endura kommunal (PDF, nicht barrierefrei)
Präsentation Sterr-Kölln & Partner (PDF, nicht barrierefrei)

 

Vollmacht für die Pooling-Vereinbarung
Mit dieser Vollmacht erklären Ihre Flächen-Miteigentümerinnen und -eigentümer ihr Einverständnis zur Pooling-Vereinbarung. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.
 Vollmacht (Word, nicht barrierefrei)

Pooling-Vereinbarung

Pooling-Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei)

 

Das Eckpunkte-Papier zum Muster-Pachtvertrag

In diesem Dokument sehen Sie, welche Inhalte im Pachtvertrag geregelt werden.
Eckpunkte-Papier (PDF, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen zu Planung, Betrieb und Rückbau von Windenergieanlagen

Im endura-Ratgeber haben unsere Expertinnen und Experten häufige Fragen und wichtige Hintergrundinformationen aus ihren Fachgebieten zusammengefasst. Darin informieren wir Sie auch neutral und unabhängig über alle Themen rund um die Planung, den Betrieb und den Rückbau von Windenergieanlagen:

 

Startseite endura-Ratgeber

Entscheidungshilfe für Flächeneigentümer

Fragen und Antworten zum Flächenpooling

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Falk Schünemann, endura kommunal, Berater
falk.schuenemann@endura-kommunal.de
 

Lukas Hermes, endura kommunal, Berater
lukas.hermes@endura-kommunal.de
 

Pascal Kleinfeller, Koordinator für klimaneutrale Energieversorgung

 

 

Stadt Würzburg
Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
Marktplatz 3
97070 Würzburg
Tel.: 0931 37-2756
pascal.kleinfeller@stadt.wuerzburg.de

 

Ihre Partner im Flächenpooling-Verfahren

endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Wir begleiten Städte und Gemeinden bei nachhaltigen Energie- und Mobilitätsprojekten. Wir vertreten die Interessen von Kommunen sowie Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern. Das Flächenpooling setzen wir mit Sterr-Kölln & Partner um. 

Sterr-Kölln & Partner berät seit über 25 Jahren Projektentwickler, Investoren, Kommunen, Stadtwerke und Banken im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.

Ihre Kommune koordiniert das Flächenpooling und vertritt die Interessen der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer. Dort sind alle Kompetenzen zentral gebündelt, sodass Ihre Kommune optimal zwischen den Flächeneigentümern, weiteren beteiligten Kommunen und Projektentwicklern vermitteln kann.